Ihr Kontakt zu unseren Standorten in Bad Elster & Markneukirchen 

  • Kind mit Sprachstörung in der logopädischen Praxis

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Unsere Praxen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin - telefonisch oder vor Ort.

Unsere Hauptpraxis

Logopädische Praxis
Elisabeth Kreutzmann

Parkstrasse 07

08645 Bad Elster

Im Haus Johanna 

037437 531088

Hochhaus-Symbol

Die Zweigstelle

Logopädische Praxis
Elisabeth Kreutzmann

Oberer Markt 3

08258 Markneukirchen

In der ehemaligen Poliklinik / Ärztehaus Markneukirchen

037437 539192

Häufig gestellte Fragen:

  • Wer verordnet Logopädie?

    • HNO-Arzt
    • Hausarzt
    • Zahnarzt
    • Neurologe
    • Kinderarzt
    • Phoniater

    Wenn Stimm- oder Atemprobleme Operationsfolgen sind, kann auch der Operateur eine Verordnung ausstellen.


    Wenn das logopädische Problem in direktem Zusammenhang mit dem Grund für eine Reha steht (z.B. eine Operationsfolge ist oder mit der Grunderkrankung zusammenhängt) müsste Ihre Kurklinik eine Überweisung zur Logopädie ausstellen. Ansonsten bringen Sie bitte eine logopädische Verordnung von zu Hause mit. Am besten klären Sie diese Frage vor Kurantritt. Manche Kureinrichtungen haben hauseigene Logopäden, in andere kommen wir im Hausbesuch oder therapieren Sie in unserer Praxis.

  • Wer trägt die Kosten?

    Bei ärztlicher Verordnung zahlen Patienten über 18 Jahre die gesetzliche Zuzahlung und Rezeptgebühr. Bei Zuzahlungsbefreiung erfolgt die komplette Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Überweist Sie Ihre Kureinrichtung, trägt diese die gesamten Kosten. Sie haben keine ärztliche Verordnung und möchten gern wissen, ob Logopädie für Sie die richtige Behandlungsform wäre? Rufen Sie uns an und vereinbaren einen kostenfreien Infotermin, an dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Manche lassen sich auch sofort telefonisch klären.

  • Wie lang ist eine Verordnung gültig?

    Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, wenn der Arzt „dringenden Therapiebedarf“ ankreuzt, innerhalb von 14 Tagen. Bedenken Sie dabei bitte, dass wir etwas Vorlauf benötigen, um für Sie einen geeigneten, möglichst festen Termin zu finden.

  • Wann sind Hausbesuche möglich?

    Damit wir im Hausbesuch therapieren können, muss der verordnende Arzt dies auf dem Rezept ankreuzen. Ob eine Therapie in der Kureinrichtung stattfinden soll oder Sie zu uns in die Praxis kommen können, besprechen wir mit Ihrer Kureinrichtung.

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